Sobald Ihnen die Benachrichtigung („Auftrag zur Prüfung“) des Landeseinwohneramtes zugesandt wurde und Sie alle
Theoriestunden besucht haben, können Sie selbstständig den Zeitpunkt für die theoretische Prüfung wählen. Bereiten Sie sich in
Ruhe vor, und gehen Sie erst dann zur Prüfstelle, wenn Sie den Lernstoff wirklich verinnerlicht haben.
Sollten Sie wider Erwarten die theoretische Prüfung nicht im ersten Anlauf schaffen, können Sie die Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Der Zeitraum könnte auf 3 Tage verkürzt werden indem Sie zwei zusätzliche Theoriestunden nehmen (mit Bescheinigung). Nehmen Sie sich jedoch lieber Zeit und bereiten Sie sich gründlich auf die erneute Prüfung vor. Nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung ist eine Zwangspause von 3 Monaten vorgeschrieben.
Nachdem Sie erfolgreich die theoretische Prüfung abgelegt und die nötige praktische Fahrpraxis erlangt haben, wird Sie der
Fahrlehrer für die praktische Prüfung anmelden.
Sollten Sie wider Erwarten die praktische Prüfung nicht im ersten Anlauf schaffen, können Sie die Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Der Zeitraum könnte auf 7 Tage verkürzt werden indem Sie die zusätzliche praktische Doppelstunden nehmen (mit Bescheinigung). Nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung ist eine Zwangspause von 3 Monaten vorgeschrieben.
Sobald Sie die Benachrichtung des Landeseinwohnermeldeamtes vorliegen haben, müssen Sie die theoretische Prüfung (ausgehend vom Datum der Auftragserteilung) innerhalb eines Jahres erfolgreich ablegen. Die Bestätigung der bestandenen Theorieprüfung bleibt 12 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die praktische Prüfung abgelegt werden. Achten Sie darauf, dass Sie diese Fristen einhalten, da Sie sonst einen teuren Verlängerungsantrag oder einen gänzlichen Neuantrag stellen müssen. Eine eventuell bestandene Theorieprüfung muss dann neu abgelegt werden!